31.07.2013

Kaufmannsladen spielen als Hartz IV Maßnahme

Abkassieren mit teuren und absurden Hartz IV-Maßnahmen


In einem Fernsehbeitrag hat „Stern TV“ über verschiedene Hartz IV-Maßnahmen und deren Sinnhaftigkeit berichtet. Einzige Profiteure solcher Maßnahmen sind die sogenannten „Bildungsträger“ und damit in der Regel private Unternehmen.

„Kaufmannsladen spielen“ für 800 Euro im Monat


In den letzten 10 Jahren hat laut Stern TV die Bundesagentur für Arbeit rund 39 Milliarden Euro in sogenannte „Qualifizierungsmaßnahmen“ gesteckt. Deren Erfolge sind umstritten und eine Vermittlungsquote sei nicht einmal Voraussetzung, wie eine Sprecherin der Bundesagentur im Interview sagte.

In dem TV-Beitrag ist zu sehen, wie Arbeitslose zum Beispiel in nachgebauten Geschäften mit Lebensmittel-Attrappen „Kaufmannsladen spielen.“ Dies koste die Behörden und damit den Steuerzahler etwa 500 bis 800 Euro pro Teilnehmer monatlich. Mehrere Hartz-IV-Bezieher wurden zu „Theatergruppen“-Teilnahmen mit anschließendem Praktikum vom Jobcenter verpflichtet. Pro Person und Monat bringt diese zehnmonatige Maßnahme dem „Bildungsträger“ 700 Euro ein.

Befragte Teilnehmer, zum Teil mit Berufsausbildung, kritisierten das ganze und hatten nach eigenen Angaben mit Theater „nichts am Hut.“ Jobcenter-Chef Dirk Michelmann verteidigte seine Kurse, die bereits das zweite Mal finanziert wurden. Es seien 13 von 26 Teilnehmern in einen Job oder eine Ausbildungsstelle vermittelt worden, allerdings nicht als Schauspieler, sondern in regulären ganz anderen Berufen.

Bei der Sendung wurden auch Zuschauerzuschriften vom Moderator vorgelesen und gezeigt wie unsinnig Geld verschwendet wird. So wurde zum Beispiel ein Langzeitarbeitsloser bereits zu 14 Bewerbungstrainings geschickt und ein weiterer Leistungsbezieher hatte drei mal einen Gabelstaplerschein gemacht.


Reine Geldverschwendung


Die Bundesagentur für Arbeit scheint sich eher als eine sozialpädagogische Einrichtung zu sehen, als eine Institution, die dazu beitragen soll, Menschen zu einem Arbeitsplatz oder einer Ausbildung zu verhelfen. „Qualifizierungsmaßnahmen“ seien auch dazu da, Langzeitarbeitslose zu motivieren.

Die Autorin und Filmemacherin, Dr. Rita Knobel-Ulrich, äußerte sich sowohl während des Beitrags als auch später als Studiogast kritisch. Die Verfasserin des Buches „Reich durch Hartz IV: Wie Abzocker und Profiteure den Staat plündern“ war bei ihren Recherchearbeiten mit vielen Teilnehmern solcher teuren und oft sinnlosen Zwangsmaßnahmen konfrontiert worden.
„Im Grunde sitze ich den ganzen Tag nur meine Zeit ab. Ich quatsche ein bisschen, finde es nett, dass ich aus meiner kleinen Wohnung mal raus komme, wir trinken Kaffee, wir erzählen uns was vom Leben“,
so die oft von ihr gehörten Aussagen von Hartz-IV-Beziehern. Nach ihren Erfahrungen seien solche Maßnahmen reine Geldverschwendung.


Ausländerinnen müssen Billigware produzieren


Manche Hartz-IV-Bezieher werden auch ins Fitnessstudio geschickt, um dort angeblich unter anderem Schwung zu finden, wieder zu arbeiten. Dafür fallen etwa 560 Euro im Monat je Teilnehmer an.

Absurd erscheinen auch die Maßnahmen, an denen das Unternehmen „Nähgut“ profitiert. So arbeiten dort 40 Teilnehmerinnen, die Mehrheit mit Migrationshintergrund, ohne Schulabschluss und mit schlechten Deutschkenntnissen, die vom Jobcenter zu sogenannten Arbeitsgelegenheiten, also „1-Euro-Jobs“, verpflichtet wurden. Dabei handelt es sich um Pflichtarbeit, die in der Regel nicht so einfach abgelehnt werden kann.

Dort müssen sie Kleidung nähen und Babysachen stricken, die anschließend günstig verkauft werden. Susanne Pfeiffer, die Kursleiterin dieser „Arbeitsgelegenheit“ seit drei Jahren, weiß, dass diese Tätigkeiten nicht der Vermittlung in einen Job dienen. Angeblich helfen sie bei „der Stabilisierung der Menschen und der Heranführung an den Arbeitsmarkt”. Sie meinte in dem Beitrag auch: „Und hier gilt schon, dass es für manche ein Thema ist, pünktlich da zu sein und morgens aufzustehen.“

Ganz offen bestätigt auch Ilona Mirtschin von der Bundesagentur für Arbeit: „Die Zielsetzung der Arbeitsgelegenheiten ist definitiv nicht Sprungbrett in den ersten Arbeitsmarkt zu sein, das war es noch nie.“ Frau Knobel-Ulrich meint: „Allein die Tatsache, dass das Jobcenter Null Quote erwartet, finde ich skandalös." (sb)
gefunden auf www.gegen-hartz.de

30.07.2013

Neuer Hartz IV Antrag soll leichter auszufüllen sein

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine Generalüberholung der Arbeitslosengeld II-Anträge angekündigt. Der Hartz IV Antrag soll leichter auszufüllen sein, da Begrifflichkeiten verständlicher formuliert seien. An den SGB II Gesetzesvorgaben und Auslegungen ändert sich allerdings nichts.

Bisher waren die Antragsformulare teils im absurden und kruden Beamtendeutsch geschrieben. Nun sollen Leistungsberechtigte einen leichter zugängliches Formular in den Händen halten, das mit einer klaren Struktur versehen ist. Der stellvertretende Chef der BA, Heinrich Alt, versprach demnach: „Wir wollen unnötige Distanz abbauen, kein Misstrauen, sondern Vertrauen schaffen."

Das neue Antragsformular wurde mit Hilfe von Rechtsexperten, sozialen Einrichtungen und Sprachforschern konzipiert. In einigen Jobcentern fand das neue Formular bereits Anwendung, um das Ausfüllprozedere zu überprüfen. Laut BA soll der Antrag nun einfacher, zielsicherer und in kürzeren Sätzen formuliert sein. Wichtiges wurde zudem in grüner Farbe hervor gehoben.


Neues Ankreuz-System statt umständliche Fragen


Statt "Füllen Sie bitte den Antragsvordruck in Druckbuchstaben aus" heißt es nun beispielsweise „Zutreffendes bitte ankreuzen“. Das bedeutet dass der bisherige Frage-Antwort-Stil in eine System zum Ankreuzen gewichen ist. Statt: "Sind sie – Ihrer Einschätzung nach – gesundheitlich in der Lage, eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben?" heißt nun die Frage: "Ich bin – meiner Einschätzung nach – gesundheitlich in der Lage, eine Tätigkeit vom mindestens drei Stunden täglich auszuüben". Nach Ansicht der BA soll zweite Frage leichter verständlich sein.

Nach Ansicht des neuen Formulars fällt allerdings auf, dass der Hartz IV Antrag nunmehr sechs statt bisher vier Seiten umfasst. Nach Angaben der BA soll hierbei jedoch das neue Design eine ausschlaggebende Rolle spielen. (rr)
gefunden auf www.gegen-hartz.de

29.07.2013

Noch ärmer als mit Hartz IV

Bertelsmann: Arme Familie ohne „Hartz IV“ oft ärmer als arme Familie mit „Hartz IV“


Eine Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung zum „Wohnungsangebot für arme Familien in Großstädten“ (im folgenden kurz: „Bertelsmann-Studie“) und insbesondere die Pressemeldung der Bertelsmann Stiftung „Armut nicht nur eine Frage von Hartz IV“ sorgten am 22. Juli 2013 für Schlagzeilen:
„Eine aktuelle Studie der empirica AG im Auftrag der Bertelsmann Stiftung belegt: Wer als Familie weniger als 60 Prozent des ortsüblichen mittleren Einkommens verdient, hat in 60 der 100 größten deutschen Städte nach Abzug der Miete im Durchschnitt weniger als eine Hartz IV-Familie.“  

Als Spitzenwert wird von der Bertelsmann Stiftung die Stadt Jena präsentiert: „In Jena bleiben in einer Familie nach Überweisung der Miete rechnerisch nur 666 Euro pro Monat.“

Der sensationelle Befund: Wer als arme Familie kein Wohngeld und Kinderzuschlag beantragt oder, wenn noch ärmer, kein „Hartz IV“ beantragt, hat nach Abzug der Miete (und Kosten der Heizung) in der Regel weniger als eine arme Familie, die „Hartz IV“ beantragt und deren Antrag bewilligt wird.

Diese Familien, die ihre Rechtsansprüche, aus welchen Gründen auch immer, nicht durchsetzen
bzw. nicht durchsetzen können oder wollen, sind Teil der „verdeckten Armut“ über deren Größenordnung aktuell im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Regelbedarfs-Ermittlung gestritten wird.

Über die Zahl der Familien in den untersuchten Großstädten, die die ihnen zustehenden Leistungen beantragen bzw. nicht beantragen, wird in der Bertelsmann-Studie jedoch kein Wort verloren. Die Frage, wie sich deren Zahl mit dem zum Teil drastischen Anstieg der Mieten und Heizkosten verändert, wird nicht gestellt.

Wie viele vierköpfige Familien mit zwei Kindern z.B. in der Lichtstadt Jena leben, die 2011 ein monatliches Einkommen von lediglich 1.366 Euro (einschließlich Kindergeld und gegebenenfalls Wohngeld und Kinderzuschlag) hatten und davon 700 Euro für Unterkunft und Heizung („Mietkosten“) aufbringen mussten, erfährt man somit nicht.

Stattdessen erfährt man: Es gibt (rechnerisch) arme Familien in Jena, denen „nach Überweisung der Miete rechnerisch nur 666 Euro“ im Monat bleiben. Und eine offenbar ganz wichtige Botschaft: Dieser Betrag liegt 43 Prozent unter dem in der „Bertelsmann-Studie“ ermittelten Regelbedarf einer „Hartz IV-Familie“. Hier die arme Familie ohne „Hartz IV“ und da die im Verhältnis dazu „reiche Hartz IV-Familie“ für die die „Mietkosten“ angeblich kein Problem darstellen.

Konsequent werden dann in der „Bertelsmann-Studie“ auch die amtlichen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit über die „Wohn- und Kostensituation nach Typ der Bedarfsgemeinschaft“ und die dort ausgewiesenen durchschnittlichen „tatsächlichen (und anerkannten) Kosten der Unterkunft und Heizung“ des Bedarfsgemeinschaftstyps „Paar mit zwei Kindern“ ignoriert. Die Wohnsituation von „Hartz IV-Familien“ (der „Bestand“) scheint nicht von Interesse zu sein. Eine „Hartz IV-Familie“ und deren Regelbedarf ohne die Kosten der Unterkunft interessiert lediglich als „Vergleichsgröße“.

Dabei würde ein Blick in diese Statistik („Unterkunftsart Miete“) und insbesondere der Vergleich der dort dokumentierten durchschnittlichen „tatsächlichen (und anerkannten) Kosten der Unterkunft und Heizung“ (Bestand) mit den im Auftrag der Bertelsmann Stiftung ermittelten „Mietkosten für familiengeeignetes Wohnen im unteren Preissegment“ (Neuvermietung) Fragen aufwerfen.


Zum Beispiel: In der Stadt Jena wurden im Dezember 2011 vom dortigen Jobcenter für 166 Bedarfsgemeinschaften des Typs „Paar und zwei Kinder“, die zur Miete wohnen, durchschnittliche „tatsächliche Kosten der Unterkunft und Heizung“ in Höhe von 551,29 Euro ermittelt. Die in der „Bertelsmann-Studie“ ermittelten „Mietkosten für familiengeeignetes Wohnen im unteren Preissegment“ in Höhe von 700 Euro in der Stadt Jena liegen 148,71 Euro (27,0 Prozent) über den durchschnittlichen „tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung“ in Höhe von 551,29 Euro der armen Familien, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß SGB II (Hartz IV) beantragt und erhalten haben. Die Konstellation, „Mietkosten für familiengeeignetes Wohnen im unteren Preissegment“ wesentlich höher als die durchschnittlichen „tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung“, findet man in den ostdeutschen Städten, die von der „Bertelsmann-Studie“ untersucht wurden, neben Jena nur noch in Potsdam.

Für alle anderen untersuchten ostdeutschen Städte gilt: Die in der „Bertelsmann-Studie“ ermittelten, „Mietkosten für familiengeeignetes Wohnen im unteren Preissegment“ sind zum Teil wesentlich niedriger als die durchschnittlichen „tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung“ der vierköpfigen Familien mit zwei Kindern, die „Hartz IV“ beantragt und erhalten haben.

In den Städten Chemnitz und Leipzig (z.B.) liegen die in der „Bertelsmann-Stiftung“ ermittelten „Mietkosten für familiengeeignetes Wohnen im unteren Preissegment“ angeblich über 30 Prozent unter den durchschnittlichen „tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung“ einer vierköpfigen Familie mit zwei Kindern, die „Hartz IV“ beantragt und erhalten haben. Unglaublich und vermutlich auch nicht zutreffend.

Die Zahlen zu den „Mietkosten für familiengeeignetes Wohnen im unteren Preissegment“ müssen wohl zum erheblichen Teil als absurd eingestuft werden.Das gilt nicht nur für die z.B. 342 Euro in der Stadt Leipzig (bei „Ist-Kosten“ im Dezember 2011-Bestand vierköpfiger Familien mit zwei Kindern, die „Hartz IV“ beantragt und erhalten haben, in Höhe von 508,31 Euro) sondern auch für viele andere Städte wie z.B. Bremerhaven mit angeblichen „Mietkosten für familiengeeignetes Wohnen im unteren Preissegment“ in Höhe von 307 Euro“ (bei durchschnittlichen „Ist-Kosten“ in Höhe von 547,21 Euro).

Man darf gespannt sein, wie Kommunen, Bund und einzelne Jobcenter mit diesen zum Teil erheblichen (absurden) Differenzen zwischen den angeblichen „Mietkosten für familiengeeignetes Wohnen im unteren Preissegment“ (Neuvermietung) und den durchschnittlichen „tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung“ (Bestandsfälle) umgehen ... und wie sie damit umgehen, dass Rechtsansprüche von vermutlich vielen Familien nicht wahrgenommen werden (können). (Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ)
gefunden auf www.gegen-hartz.de

25.07.2013

Höherer Flaschenpfand statt mehr Hartz IV

Statt Mindestlohn, Mindestrente oder mehr Hartz-4-Regelsatz: CDU-Politiker für höheren Flaschenpfand


Das mediale Sommerloch ist die Zeit der parlamentarischen Hinterbänkler. Haben diese im Rest des Jahres kaum etwas zu vermelden, können sie im Sommer so richtig loslegen. Statt sich ernsthaft mit den Problemen der Menschen zu beschäftigen, werden populistische Vorschläge unterbreitet, um möglichst viel Aufmerksamkeit zu erheischen.
Und um diese möglichst weitflächig zu streuen, bedient man sich dem Boulevardblatt BILD. Ein solcher Vorschlag ist nun, den Flaschenpfand von 25 auf 50 Cent je Flasche oder Behältnis zu erhöhen.

So fordert der Bundestagsabgeordnete Michael Paul (CDU) ein höheren Flaschenpfand für Ein- und Mehrweg-Flaschen – „als Zuverdienstmöglichkeit für sozial schwache Bürger.“ Das dreiste daran: statt sich für einen Mindestlohn, höhere Mindestrenten oder höhere Hartz IV Regelsätze auszusprechen, soll das „Problem“ anscheinend mit dem höheren Flaschenpfand begegnet werden.
„Viele Menschen kommen mit ihren Niedriglöhnen oder ihren geringen Renten nicht aus. Eine große Zahl davon bessert daher mit dem Sammeln von Pfandflaschen ihren Lebensunterhalt auf. Sie könnten von der Pfanderhöhung direkt profitieren“, so Paul gegenüber der Bildzeitung.

In das gleiche Horn posaunt auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU Senioren-Union, Leonart Kuckart.
„Wenn Menschen bedürftig sind und zur Aufstockung ihrer Stütze schon früh morgens Leergut einsammeln, dann sollten sie davon auch finanziell etwas haben.“

Die Herren Politiker versprechen sich zweierlei davon. Einerseits sollen so die „öffentlichen Räume“ sauberer werden, weil die Konsumenten dazu angehalten werden, den höheren Pfand (der ja noch vor nicht allzu langer Zeit gerade bei der CDU verpönt war) wieder einzulösen. Auf der anderen Seite sollen anscheinend Hartz IV-Bezieher, arme Rentner und Zeitarbeitsausgebeutete dazu verleitet werden, leere Flaschen zu sammeln, um das Überleben zu sichern. (sb)
gefunden auf www.gegen-hartz.de

23.07.2013

BA wollte Führerschein-Finanzierung unterbinden

BA-Mitarbeiter setzte sich über interne Weisungen hinweg und finanzierte jungen Arbeitslosen den Führerschein. Daraufhin zerrte ihn die Bundesagentur für Arbeit vors Gericht


Ein 64-jährige Oberamtsrat hatte in seiner Funktion als Bereichsleiter bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) dafür gesorgt, dass - entgegen interner, anders lautender Weisungen – jungen Erwerbslosen der Führerschein finanziert wurde. Daraufhin verklagte ihn die BA. Obwohl der Oberstaatsanwalt eine Geldstrafe gefordert hatte, entschieden die Richter zugunsten des Mannes, wie die Saarbrücker Zeitung berichtet.


BA-Mitarbeiter ermöglichte Führerschein für bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt


Ein leitender Angestellter der BA stand vor Gericht, weil er sich internen Weisungen widersetzt hatte und jungen Arbeitslosen Geld zur Finanzierung eines Führerscheins zur Verfügung gestellt hatte, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Obwohl der Staatsanwalt dem Mann „Uneigennützigkeit und edle Motive“ bescheinigte, wie die „Saarbrücker Zeitung“ schrieb, forderte er eine Geldstrafe in Höhe von 360 Tagessätzen zu 70 Euro. Insgesamt sollte der BA-Mitarbeiter 25.200 Euro für sein vermeintliches Vergehen zahlen. Doch die Richter sprachen den Mann frei.

Der Beklagte hatte in seiner Funktion als Bereichsleiter bei der BA veranlasst, jungen Arbeitslosen den Führerschein aus Mitteln der BA zu finanzieren. Über interne, anders lautender Weisungen soll sich der Mann bewusst hinweggesetzt und der BA vorsätzlich Schaden zugefügt haben, so der Vorwurf der Behörde. Der 64-jährige Oberamtsrat bestritt diesen Sachverhalt zu keiner Zeit. Da am Ende des Haushaltsjahres noch Geld übrig war, sollte dieses nicht ungenutzt verfallen, so der Mann. Seine Verteidiger wiesen zudem daraufhin, dass dem leitenden Angestellten die Kompetenz, abweichende Entscheidungen zu treffen, erteilt worden war.

Wie die Zeitung weiter berichtet, erklärte der BA-Mitarbeiter, dass über einen Zeitraum von vier Jahren gegen ihn intern ermittelt worden sei, was einem einmaligen Vorgang im Bereich der BA entspreche und mit seiner Tätigkeit als Gewerkschafter und Personalratsmitglied zusammenhänge.

Die Richter des Landgerichts Saarbrücken urteilten zugunsten des Beklagten. Der Bereichsleiter habe zwar nicht entsprechend der Vorstellungen der Zentrale in Nürnberg gehandelt, jedoch dennoch die Beseitigung von Arbeitslosigkeit verfolgt. Neun von zehn Arbeitslosen hätten bereits nach der ersten Führerschein-Aktion eine Arbeitsstelle gefunden. Somit liege weder ein Vorsatz zur Schädigung noch ein Schaden vor, erklärten die Richter. (ag)
gefunden auf www.gegen-hartz.de

19.07.2013

Einmal Aufstocker – immer Aufstocker?

Der Arbeitsmarkt in Deutschland hat sich zuletzt stabil erwiesen und die Zahl der Grundsicherungs-Empfänger ist gesunken. Gleichwohl gibt es 1,3 Millionen Aufstocker, die erwerbstätig sind, aber dennoch für ihren Lebensunterhalt auf staatliche Transferzahlungen angewiesen sind. Der Weg aus dem Leistungsbezug heraus sei steinig und lang, heißt es in einer jetzt veröffentlichten Studie. Dabei spielen zwei Effekte eine besondere Rolle: Die Länge der Arbeitszeit und der damit verbundene Stundenlohn.

Im April 2012 lag die Zahl der erwerbsfähigen Empfänger von Leistungen der Grundsicherung (SGB II) bei 4,5 Millionen, von denen 1,3 Millionen erwerbstätig waren (sogenannte Aufstocker). Dies hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit, in ihrer aktuellen Kurzstudie ermittelt.

Laut IAB waren von diesen wiederum rund 350.000 trotz einer Vollzeitbeschäftigung auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. „Der Verbleib im Leistungsbezug trotz Vollzeittätigkeit kann überwiegend auch daran liegen, dass der Monatslohn oder der Stundenlohn – gemessen an der Haushaltsgröße – zu gering ist“, schreiben die IAB-Autoren.

Allerdings arbeiten auch 60 Prozent der Aufstocker weniger als 22 Stunden in der Woche. Die Hälfte von ihnen geht einer Beschäftigung nach, die weniger als elf Stunden in der Woche beträgt. In der Gruppe der Singles macht dieser Anteil 73 Prozent (41 Prozent weniger als elf Stunden, 32 Prozent weniger als 22 Stunden) aus.

Arbeitsumfang von Aufstockern 2011 (Quelle: IAB)

Niedriger Stundenlohn


Unter den Single-Aufstockern erhalten in Westdeutschland 37 Prozent einen Stundenlohn, der unter fünf Euro liegt. In Ostdeutschland steigt diese Quote bei den Alleinstehenden dramatisch auf 63 Prozent an.

Betrachtet man alle Gruppen von Aufstockern, dann verdienen 33 Prozent (West) und 47 Prozent (Ost) weniger als fünf Euro je Stunde. Und weitere 33 Prozent (West) und 37 Prozent (Ost) kommen auf Stundenlöhne zwischen fünf und 7,50 Euro.

Im Durchschnitt verdienen Aufstocker 6,20 Euro (West:6,80 Euro, Ost: 5,20 Euro). Die Stundenlöhne vergleichen sich mit durchschnittlichen Stundensätzen, die abhängig Beschäftigte außerhalb des Leistungsbezugs erhalten, von 16,76 Euro im West und 13,54 Euro im Osten.

Für über 60 Prozent gilt: Einmal Aufstocker, immer Aufstocker


Ausgehend von Erhebungen im Jahr 2010 waren 62 Prozent der Aufstocker auch schon im Jahr zuvor auf Transferleistungen angewiesen. Aber 61 Prozent der Aufstocker blieben es auch im Folgejahr. „Es zeigt sich also eine relativ hohe Stabilität hinsichtlich der Arbeitsmarktbeteiligung von Aufstockern“, heißt es weiter.

Insgesamt bildeten die Aufstocker eine sehr heterogene Gruppe. Die Auswertung von Daten der Arbeitsagentur zeigten auch, dass Aufstocker, auch wenn sie durchgängig beschäftigt gewesen seien, häufig das Arbeitsverhältnis wechselten.

Die Chance, aus der Grundsicherung wieder herauszukommen, hängt auch wesentlich vom Alter und dem Gesundheitszustand der Aufstocker ab. Mit zunehmenden Alter und/oder zunehmenden gesundheitlichen Beschwerden sinke die Wahrscheinlichkeit eines Ausstiegs. „Geringfügige Beschäftigungs-Verhältnisse erweisen sich dabei als ein besonders schwieriger Weg in eine ungeförderte Beschäftigung.“

16.07.2013

Was tun, wenn das ALG II Chaos um sich schlägt?

Was tun, wenn der Antrag „weg“ ist?


Am besten Sie nehmen gleich eine Kopie Ihres Antrages mit in die Arbeitsagentur. Falls Sie keine Kopie haben, nehmen Sie die Zeugin / den Zeugen mit ins Amt, die / der Sie bei der Antragsabgabe begleitet hat. Bestehen Sie darauf, dass der Agenturmitarbeiter am Kundentresen Ihnen schriftlich (mit Datum, Uhrzeit, seinem Namen und Unterschrift) bestätigt, dass der Antrag nicht aufzufinden sei.


Was tun, wenn noch kein Geld auf dem Konto ist?


Die Arbeitsagenturen rufen auf, sich Abschläge zu holen. Gehen Sie mit Nachweisen über Ihre Zahlungsverpflichtungen im Monat (Miete, Unterhalt, Versicherungen) zum Amt, notfalls zeigen Sie die letzten Kontoauszüge, wenn Sie durch die Nichtüberweisung des Alg II in die roten Zahlen geraten sind. Fordern Sie einen Abschlag auf alle schon geleisteten und noch zu leistenden Zahlungen in diesem Monat zuzüglich Geld zum Essen. Wenn Sie mit 50 Euro abgespeist werden sollen, verlangen Sie den Vorgesetzten und suchen Sie sich Verbündete in der Warteschlange.


Was tun, wenn noch kein Bescheid eingegangen ist?


Der Bescheid muss in der Regel bis zu vier Wochen nach Antragsabgabe eingegangen sein. Nach spätestens sechs Wochen Wartezeit können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben, in der Sie den Bescheid mit zweiwöchiger Frist anmahnen und gleichzeitig ankündigen, nach Ablauf einer weiteren Woche Klage beim Sozialgericht zu erheben.


Was tun, wenn die Krankenversicherung schreibt?


Wenn Sie einen Alg II-Anspruch haben, sind Sie (pflicht-) krankenversichert. Ist Ihr Antrag „verschollen“ oder haben Sie noch keinen Bescheid, schreiben Sie Ihrer Krankenkasse, wann Sie den Alg II-Antrag eingereicht haben.

Haben Sie einen Bescheid, schicken Sie eine Kopie desselben an die Krankenkasse. Die Krankenversicherung hat eine Nachwirkungsfrist von 4 Wochen. In dieser Zeit können Sie also problemlos zum Arzt oder zu medizinischen Maßnahmen gehen.

Die Ärzteorganisation NAV Virchow-Bund rechnet damit, dass bundesweit 130.000 Menschen ohne Krankenversicherungsschutz dastehen. Dies betrifft vor allem LebenspartnerInnen, die wegen der PartnerInneneinkommen kein Alg II erhalten oder Kinder von BaFöG-BezieherInnen. Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und machen Sie die Missstände öffentlich.


Was tun, wenn der Alg II-Bescheid fehlerhaft ist?


Legen Sie Widerspruch in zwei Schritten ein!

Erstens: Legen Sie vorsorglich Widerspruch ein und lassen Sie sich Ihren Alg II–Bescheid von der Arbeitsagentur inhaltlich erklären und begründen. Und kündigen Sie anschließend eine unverzügliche Nachlieferung Ihrer Widerspruchsbegründung an.

Zweitens: Begründen Sie Ihren Widerspruch mit spezifischen Dingen wie z.B.: Wasserkosten- bzw. pauschaliertem Warmwasserkostenabzug, doppeltem Kindergeldabzug, vergessenem Sozialgeld, Mehrbedarf, fehlendem befristeten Zuschlag etc. und / oder grundgesetzlichen Bedenken.

Für alle Bescheide ab 1.1.2005 müssen Sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird und eventuelle weitergehende Ansprüche sonst verfallen (es sei denn, Sie waren nachweislich schwer krank).
gefunden auf www.gegen-hartz.de

15.07.2013

Brille als Sonderbedarf

Kosten für eine Brille sind vom Grundsicherungsträger zu übernehmen


Wie das Landessozialgericht (LSG) NRW entschied, sind die Kosten für den Erwerb einer Brille zum Ausgleich einer Sehschwäche grundsätzlich als Darlehen zu übernehmen, wenn es sich um einen einmaligen Bedarf handelt (Aktenzeichen: L 7 AS 138/13 B). Anders liegt der Fall jedoch, wenn die Brille beispielsweise aufgrund einer Erkrankung einen regelmäßig wiederkehrenden Sonderbedarf darstellt.


Brille als regelmäßig wiederkehrender Sonderbedarf muss als Zuschuss vom Jobcenter übernommen werden


Im vorliegenden Fall leidet der Hartz IV-Bezieher unter einer chronischen Augenerkrankung, die zu einer kontinuierlichen Verschlechterung seiner Sehkraft führt. Deshalb ist eine regelmäßige, wiederkehrende Anpassung der Sehschärfe notwendig.

Gemäß § 21 Abs. 6 SGB II wird ein laufender Bedarf, für den die Kosten vom Grundsicherungsträger zu übernehmen sind, dadurch definiert, dass dieser einen „regelmäßig wiederkehrenden, dauerhaften, längerfristigen" Bedarf darstellen muss. § 21 Abs. 6 SGB II und die Darlehensregelung des § 24 Abs. 1 SGB II müssen gemeinsam gewährleisten, dass jeder atypische oder besondere Bedarf abgedeckt wird. Dabei grenzt das Merkmal „laufender Bedarf“ den einmaligen Bedarf ab.

Ein laufender Bedarf besteht nur dann, wenn der besondere Bedarf mehr als einmal während des Bewilligungszeitraumes auftritt. Unter Umständen kann der besondere Bedarf jedoch auch bestehen, wenn er nicht zwingend in jedem Bewilligungszeitraum zum Tragen kommt, jedoch häufiger auftritt und aufgrund der Höhe der Aufwendungen nicht über ein Darlehen gemäß § 24 Abs. 1 SGB II regelt werden kann. (ag)
gefunden auf www.gegen-hartz.de

14.07.2013

Hartz-IV: Die meisten Eingliederungsvereinbarungen sind nichtig

Inhalte dürfen nicht einseitig durch Jobcenter festgelegt werden


Die meisten Hartz IV-Eingliederungsvereinbarungen sind nichtig. Darauf weist Rechtsanwältin Daniela Weise aus Jena gegenüber „123recht.net“ hin. Demnach sind die Sanktionen, die bei Nichteinhaltung der Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter verhängt werden, rechtswidrig.


Leistungsbezieher haben meist kein Mitspracherecht bei Eingliederungsvereinbarungen


Menschen, die Hartz IV beantragen, werden vom Jobcenter aufgefordert, eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen. In dieser werden unter anderem die Pflichten des Leistungsberechtigten festgelegt. So wird darin beschrieben, welche Bemühungen der Betroffene wie häufig zur möglichst raschen Beendigung seiner Hilfebedürftigkeit mindestens unternehmen muss. Zudem werden auch die Leistungen der Agentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters, die der Hartz IV-Bezieher zur „Eingliederung in Arbeit“ erhält, in der Eingliederungsvereinbarung aufgeführt.

In der Regel hat der Erwerbslose jedoch keinen Einfluss auf die Inhalte. Meist handelt es sich um einen vorgefertigten Vordruck, der lediglich um einige (persönliche) Angaben ergänzt wird. Verstößt der Hartz IV-Bezieher gegen eine oder mehrere der festgelegten Verpflichtungen, wird das Jobcenter eine sogenannte Sanktion verhängen. Für den Leistungsberechtigten bedeutet das eine Kürzung seines ohnehin geringen Hartz IV-Regelsatzes.


Sanktionen durch Verstoß gegen Eingliederungsvereinbarungen häufig rechtswidrig


Wie Rechtsanwältin Daniela Weise erläutert, sind diese Sanktionen aber rechtswidrig, sofern sie auf einem Verstoß gegen eine nichtige Eingliederungsvereinbarung beruhen.

Juristisch gesehen muss eine Eingliederungsvereinbarung einen „unechten Austauschvertrag“ darstellen, der zwischen zwei gleichberechtigten Partnern geschlossen wird. Dass lediglich seitens des Jobcenters Vorgaben gemacht werden, soll dadurch ausgeschlossen werden.

Aber genau das passiert täglich. Der Rechtsanwältin zufolge sind Eingliederungsvereinbarungen nichtig, die nicht auch die Vorstellungen des Leistungsberechtigten und nur ein vorformuliertes Angebot zur Unterschrift beinhalten.

Jeder Leistungsberechtigte habe das Recht, die Eingliederungsvereinbarung vor Unterzeichnung sorgfältig zu prüfen, so Weise. Das könne auch die Einbeziehung eines Rechtsanwaltes beinhalten. (ag)
gefunden auf www.gegen-hartz.de