10.11.2014

Anzahl der Hartz IV Empfänger: Über 6 Millionen

Weit über 6 Millionen Hartz IV/Sozialgeld Beziehende in Deutschland


gefunden auf www.gegen-hartz.de

Während die Bundesagentur für Arbeit (BA) erneut Jubelnachrichten in die Welt posaunt, zeigen die realen Zahlen ein weit aus anderes Bild von Menschen, die akut von Armut betroffen sind. Laut BA seien im September 2014 genau 2.732.769 Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen. Doch schauen wir uns die Zahlen etwas genauer an.

789.314 Menschen bekamen im Oktober 2014 das Arbeitslosengeld I (September 2014: 829.727), 4.313.844 mussten mit Hartz IV (ALG II) auskommen (September 2014: 4.339.228). Zusammen sind das 5.103.158 Arbeitslosengeld-Bezieher im Oktober 2014. Weitere 1.698.937 Menschen erhielten Sozialgeld (September 2014: 1.698.911). Rechnet man alle Leistungsbeziehergruppen zusammen, kommt laut BA Tabelle im Oktober 2014 auf 6.802.095 Leistungsempfänger (September 2014: 6.867.866). Doch auch diese Zahlen zeigen nicht das wahre Ausmaß. Wohngeld, Kinderzuschlag oder von Sozialhilfe nach SGB XII sind die in den Berichten nicht erfasst.

Kein Antrag obwohl Antragsberechtigt


Millionen Menschen stellen aus Angst, Scharm oder Unwissenheit keinen Hartz IV/ Sozialleistungsantrag. Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sollen in Deutschland weitere 3,1 bis 4,9 Millionen Menschen leben, die eigentlich einen Anspruch auf Grundsicherung/Hartz IV hätten. Sie verzichten "lieber" auf die unwürdige Behandlung in den Ämtern oder wissen nichts davon, dass sie einen Anspruch hätten.

Viel zu wenig Arbeitsplätze


Immer wieder werden Erwerbslose in Deutschland als "Selbst Schuldige" dargestellt. Sie seien abwechselnd zu "faul", "Ungebildet" oder "Alkoholkrank". Auch sagen die Zahlen etwas ganz anderes. Während es über 6 Millionen Leistungsbeziehende in Deutschland und eine fast ebenso hohe Anzahl von verdeckten Berechtigten gibt, stehen hier gerade einmal 517.000 offene Arbeitsplätze gegenüber. Selbst wenn man die Zahl derjenigen herausrechnet, die tatsächlich chronisch krank sind oder aufgrund bestimmter Lebensumstände nicht oder nur eingeschränkt erwerbsfähig (z.b. Alleinerziehende) sind, zeigen die gegensätzlichen Zahlen, dass das Heer der Erwerbslosen weitaus größer ist. (sb)

25.10.2014

NEUE RECHTSHILFE FÜR HARTZ IV BEZIEHENDE

Projekt "Grundsicherungsbeauftragte": Schnelle Hilfe bei Rechtsfragen


gefunden auf www.gegen-hartz.de am 24.10.2014

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bietet im Osten eine spezielle Rechtshilfe für Hartz IV Beziehende an. Sie sollen schnell helfen, wenn Jobcenter-Mitarbeiter mal wieder über die Stränge schlagen und glauben, die Gesetze selbst zu gestalten.

“So erziehen wir unsere Bürger zur Mitwirkung” - diese Aussage erhielt Sabine Jakobeschky vom Jobcenter Dresden zur Begründung für eine rechtswidrig erlassene Sanktion gegenüber einem ALG II-Empfänger.

Schikane vom Jobcenter

Hintergrund des Falles war eine Bareinzahlung von 100 € auf dem Konto des Mandanten. Er wurde daraufhin vom Jobcenter aufgefordert mitzuteilen, woher diese Einzahlung stammt. Gleichzeitig wurde die SGB II - Leistung für den bevorstehenden Monat aber komplett gestrichen, indem einfach keine Auszahlung erfolgte. 

Auf die telefonische Anfrage bei der zuständigen Sachbearbeiterin des Jobcenters und den Hinweis, dass dieses Vorgehen offensichtlich rechtswidrig sei, erhielt Jakobeschky die obige Antwort, die mit rechtsstaatlicher Verwaltung tatsächlich nichts mehr zu tun hat. 

Und es kam noch besser: Die Einhaltung des zulässigen Verfahrens (die Einzahlung auf dem Konto als Einmaleinkommen zu berücksichtigen und einen entsprechenden Erstattungsbescheid zu erlassen) sei zu aufwändig. Außerdem wisse man nicht, wann das Jobcenter dann überhaupt die Leistung zurück erhalten würde. 

Der Jobcenter-Mitarbeiterin erschien es deshalb als angemessenes Mittel, die komplette Leistung für den Folgemonat einfach mal einzubehalten, um so “den Bürger zu erziehen”. 

Die Grundsicherungsbeauftragte greift ein

Erst nachdem Jakobeschky mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Sozialgericht gedroht hat, wurde das ALG II schließlich doch noch ausgezahlt. 

Gestartet wurde diese neue Funktion in der Region Ost ursprünglich als Projekt. Dabei wurden interessierte Verwaltungsangestellte, also Nichtjurist*innen, zunächst für den Bereich der Grundsicherung (ALG II und Sozialhilfe) rechtlich umfangreich geschult und weitergebildet. 

Sie haben dann nach und nach entsprechende Verfahren in ihren Büros geführt, bis hin zur Übernahme eines vollständigen Dezernates speziell für Grundsicherungsverfahren. 

Da das Projekt “Grundsicherungsbeauftragte” sowohl von den teilnehmenden Verwaltungsangestellten als auch von den betreuten Mandant*innen durchweg als positiv eingeschätzt wurde, wird es nach der 2-jährigen Befristung seit Anfang 2014 unbefristet weitergeführt. (sb,DGB)

18.10.2014

Jobcenter OSL - Sanktionsandrohung gegen Schüler

"Und wenn du denkst, dümmer geht es nicht …"

von Rechtsanwalt Thomas Lange,
veröffentlicht am 12.10.2014 auf www.gegen-hartz.de

Dann kommt das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz (OSL) und verlangt, unter Androhung von Sanktionen, von schulpflichtigen Kindern Bewerbungen auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, im Umkreis von 50 km um den elterlichen Wohnsitz.

Und weil Kinder oftmals noch unkritischer als deren Eltern sind, wird die Verpflichtung des Kindes auch gleich mal in einer Eingliederungsvereinbarung fixiert.
Verstößt das Kind gegen diese Pflicht, werden die Leistungen gleich mal ganz eingestellt.
 
Die „Vereinbarung“ ist selbstverständlich ohne die Unterschrift der Eltern unwirksam und wenn den Eltern solch ein Blödsinn vorgelegt wird, sollten sie sich erinnern, dass es ihre erste und wichtigste Aufgabe ist, die Kinder vor allen Gefahren zu beschützen. Die 100 %ige Sanktionierung der Kinder stellt wohl so einen Schaden dar, vor dem die Eltern ihre Kinder in jedem Fall zu bewahren haben. Ich kann daher nur allen Betroffenen (und deren Eltern) nochmals dringend anraten:


Finger weg von jeglichen Eingliederungsvereinbarungen

 
Es gibt für die Betroffenen überhaupt keinen Grund, die vom Jobcenter vorgelegten „Vereinbarungen“ zu unterschreiben.
Das Jobcenter verpflichtet sich in diesen „Vereinbarungen“ praktisch zu Nichts. Die Pflichten treffen allein den Hilfebedürftigen. Selbstverständlich wird jeder Betroffene alles tun um aus diesem unsinnigen Hartz-IV-System aussteigen zu können; aber warum sollte man der Behörde, durch Unterzeichnung der „Vereinbarung“, die Möglichkeit der Leistungskürzung geben, falls mal etwas nicht so klappt, wie man es selbst erwartet hat?
 
Viele Betroffene glauben, sie müssten diesen Unfug unterschreiben, weil das Jobcenter Ihnen sonst die Leistungen komplett einstellt.
 
Sollte Ihnen derartiges von einem Mitarbeiter des Jobcenters angedroht werden, bitte ich Sie, mir dies mitzuteilen. Die Ankündigung der Leistungseinstellung bei Verweigerung der Unterschrift ist ein Straftatbestand und wird zur Anzeige gebracht!
(Rechtsanwalt Thomas Lange, Lübbenau, info@rechtsanwalt-grossraeschen.de)

21.03.2014

Man muss nicht alles haben ...


... und vor allem, muss man sich nicht um alles kümmern.

Das trifft auch auf diesen Blog zu, der eigentlich dazu gedacht war das System Hartz IV allgemeinverständlich zu erläutern, ohne dabei in den Monopolbereich der Rechtsberatung abzurutschen.

An sich war das eigentlich ein recht guter Gedanke, da kaum einer der Betroffenen auch nur ansatzweise die Grundlagen und Spielregeln dieses Systems kennt und zum anderen die gesetzlich festgeschriebene Beratungspflicht der Jobcentermitarbeiter vorsätzlich durch diese ignoriert wird. Oder kennen Sie einen der sogenannten Arbeitsvermittler der seiner Beratungspflicht nachkommt? Ich jedenfalls nicht.

Mit der Zeit, wir sind ja schon im neunten Jahr Hartz IV, hat sich immer deutlicher gezeigt, dass der von der Politik bezweckte Effekt des sich Abfindens mit einem System, welches das im Grundgesetz verankerte Grundrecht auf Selbstbestimmung unterläuft und faktisch für die Betroffenen außer Kraft setzt, sie entmündigt und einen Arbeitsvermittler, der diese Bezeichnung nicht wert ist, praktisch als Vormund einestzt und mit gewisser Allmacht ausstattet, wie erwartet eingetreten ist.

Man kann sich eben 120prozentig darauf verlassen, dass sich der gemeine Deutsche schnellstens mit Allem abfindet, auch wenn es sich um staatlich verordnete Einschnitte in den Grundrechten handelt. Kaum einer interessiert sich noch dafür ob den alles Rechtens ist was die Jobcentermitarbeiter anweisen und verlangen. Sanktionen werden hingenommen ohne die Rechtmäßigkeit zu hinterfragen und gemeckert wird auf hohem Niveau, aben nur in der Stammkneipe und beim Damenkränzchen.

Es hat sich herausgestellt, dass es reine Zeit- und vor allem Geldverschwendung ist, dem Deutschen Bürger Hilfestellung im Verwaltungsdschungel bieten zu wollen.

Deshalb wird sich in den nächsten Wochen und Monaten der Inhalt dieses Blogs grundlegend ändern.

Ich danke allen, die in der vergangenen Zeit diesen Blog als Informationsquelle gesehen und genutzt haben und hoffe das auch die geplanten neuen Inhalte eine Infoquelle für euch sein werden.

01.03.2014

Jobcenter verschlimmern Hartz IV Situation

Jobcenter verschlimmern Situation von Erwerbslosen


Dirk Kratz, Sozialpädagoge an der Universität Hildesheim, hat im Rahmen seiner Doktorarbeit „Entfremdete Hilfe“ untersucht, welche Hilfen für Langzeiterwerbslose sinnvoll sind oder welche nicht.

Sein Fazit: Die standardisierte Fallbearbeitung im Jobcenter führt dazu, dass sich die Situation der Betroffenen häufig sogar noch verschlechtert.

Durch Bevormundungen und erzieherische Maßnahmen wie Sanktionen wolle man den Erwerbslosen zu einem arbeitsmarktkonformen Verhalten zwingen, erläutert Kratz im Interview mit „Zeit online“.
Letztlich führe diese Art der Erwerbslosenbetreuung aber meist zu einem Verlust des Selbstwertgefühls des Betroffenen und verringere letztlich seine Chancen auf eine neue Stelle.

Arbeit des Jobcenters ist kontraproduktiv 


Der Sozialpädagoge untersuchte, welche Hilfen für Langzeiterwerbslose sinnvoll sind, um wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Zudem analysierte er die aktuelle Vermittlungspraxis in den Arbeitsagenturen und Jobcentern.

Dabei kam Kratz zu dem Ergebnis, dass das übliche Vorgehen bei der Arbeitsvermittlung weit von dem abweicht, was Erwerbslose benötigen.
„So wie die Hilfe derzeit angelegt ist, richten die Jobcenter großen Schaden an. Sie machen mehr kaputt, als dass sie helfen. Das ist ein ganz zentrales Ergebnis meiner Arbeit“, berichtet Kratz gegenüber der Online-Redaktion der „Zeit“. 
Eines der wesentlichen Probleme bestehe in der Entwertung der bisherigen Berufsbiographie der Erwerbslosen durch das Jobcenter. Die berufliche Erfahrung werde als Defizit angesehen, das behoben werden müsse. Es sei aber viel sinnvoller, die Erfahrung als Basis anzusehen, um daraus etwas Neues zu entwickeln, erläutert der Sozialpädagoge weiter.

Die Jobcenter und Arbeitsagenturen würden grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Mangel an bestimmten Fähigkeiten Ursache der Erwerbslosigkeit sei. Deshalb würden Betroffene in häufig unpassende Maßnahmen gesteckt.

Kratz berichtet in diesem Zusammenhang von Rechtschreibkursen und ähnlichem, bei denen entsprechende Defizite von vornherein unterstellt werden. Da die Qualifizierungsmaßnahmen der Jobcenter aber häufig nicht funktionierten und die Erwerbslosen dennoch keinen Job fänden, führten sie letztlich zur weiteren Entfremdung vom Arbeitsmarkt.
„Ihre Berufserfahrung veraltet, ihr Selbstbewusstsein leidet. Sie finden noch schwerer einen Job“, erläutert Kratz. 

Fähigkeiten und Wünsche der Erwerbslosen müssten stärker Berücksichtigt werden


Die Arbeitsvermittlung versucht zwar, Erwerbslose zu qualifizieren und auf diese Weise wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, aber der Weg dorthin ist falsch.
Nicht der Erwerbslose müsse sich an irgendeine, womöglich fachfremde Stelle anpassen, die weder seinen Fähigkeiten noch seinen Wünschen entspricht, sondern es müsse eine Stelle gefunden werden, die zum Erwerbslosen passe, fordert der Sozialpädagoge. 
Nur so könne der Betroffene einen Bezug zu seiner Arbeit herstellen und sich dabei wohl fühlen. Das sei viel nachhaltiger.
Derzeit würde aber allein das Jobcenter entscheiden, was als Defizit und was als Kompetenz angesehen werde. Der Erwerbslose selbst habe kein Mitspracherecht.
„Es entsteht eine große Orientierungslosigkeit. Durch die vielen erfolglosen Versuche, wieder zurück in den Arbeitsmarkt zu kommen, fühlt man sich gesellschaftlich nicht mehr akzeptiert,“ berichtet Kratz. „Dabei wünschen sich alle Leute, mit denen ich geredet habe, eine sinnvolle, erfüllende Tätigkeit.“ 

Kratz fordert mehr Mitspracherecht und Freiräume für die Erwerbslosen. Es sei wenig sinnvoll, sich ausschließlich am Markt zu orientieren. Stattdessen müsse viel stärker auf die Erwerbslosen eingegangen werden. Das führe letztlich zu einer stabileren Erwerbsgesellschaft. (ag)
Quelle: www.gegen-hartz.de