"Und wenn du denkst, dümmer geht es nicht …"
von Rechtsanwalt Thomas Lange,veröffentlicht am 12.10.2014 auf www.gegen-hartz.de
Dann kommt das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz (OSL) und verlangt, unter Androhung von Sanktionen, von schulpflichtigen Kindern Bewerbungen auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, im Umkreis von 50 km um den elterlichen Wohnsitz.
Und weil Kinder oftmals noch unkritischer als deren Eltern sind, wird die Verpflichtung des Kindes auch gleich mal in einer Eingliederungsvereinbarung fixiert.
Verstößt das Kind gegen diese Pflicht, werden die Leistungen gleich mal ganz
eingestellt.
Die „Vereinbarung“ ist selbstverständlich ohne die Unterschrift der
Eltern unwirksam und wenn den Eltern solch ein Blödsinn vorgelegt wird, sollten
sie sich erinnern, dass es ihre erste und wichtigste Aufgabe ist, die Kinder vor
allen Gefahren zu beschützen. Die 100 %ige Sanktionierung der Kinder stellt wohl
so einen Schaden dar, vor dem die Eltern ihre Kinder in jedem Fall zu bewahren
haben. Ich kann daher nur allen Betroffenen (und deren Eltern) nochmals dringend
anraten:
Finger weg von jeglichen
Eingliederungsvereinbarungen
Es gibt für die Betroffenen überhaupt keinen
Grund, die vom Jobcenter vorgelegten „Vereinbarungen“ zu unterschreiben.
Das
Jobcenter verpflichtet sich in diesen „Vereinbarungen“ praktisch zu Nichts. Die
Pflichten treffen allein den Hilfebedürftigen. Selbstverständlich wird jeder
Betroffene alles tun um aus diesem unsinnigen Hartz-IV-System aussteigen zu
können; aber warum sollte man der Behörde, durch Unterzeichnung der
„Vereinbarung“, die Möglichkeit der Leistungskürzung geben, falls mal etwas
nicht so klappt, wie man es selbst erwartet hat?
Viele Betroffene glauben, sie
müssten diesen Unfug unterschreiben, weil das Jobcenter Ihnen sonst die
Leistungen komplett einstellt.
Sollte Ihnen derartiges von einem Mitarbeiter des
Jobcenters angedroht werden, bitte ich Sie, mir dies mitzuteilen. Die
Ankündigung der Leistungseinstellung bei Verweigerung der Unterschrift ist ein
Straftatbestand und wird zur Anzeige gebracht!
(Rechtsanwalt Thomas Lange,
Lübbenau, info@rechtsanwalt-grossraeschen.de)
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