25.10.2014

NEUE RECHTSHILFE FÜR HARTZ IV BEZIEHENDE

Projekt "Grundsicherungsbeauftragte": Schnelle Hilfe bei Rechtsfragen


gefunden auf www.gegen-hartz.de am 24.10.2014

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bietet im Osten eine spezielle Rechtshilfe für Hartz IV Beziehende an. Sie sollen schnell helfen, wenn Jobcenter-Mitarbeiter mal wieder über die Stränge schlagen und glauben, die Gesetze selbst zu gestalten.

“So erziehen wir unsere Bürger zur Mitwirkung” - diese Aussage erhielt Sabine Jakobeschky vom Jobcenter Dresden zur Begründung für eine rechtswidrig erlassene Sanktion gegenüber einem ALG II-Empfänger.

Schikane vom Jobcenter

Hintergrund des Falles war eine Bareinzahlung von 100 € auf dem Konto des Mandanten. Er wurde daraufhin vom Jobcenter aufgefordert mitzuteilen, woher diese Einzahlung stammt. Gleichzeitig wurde die SGB II - Leistung für den bevorstehenden Monat aber komplett gestrichen, indem einfach keine Auszahlung erfolgte. 

Auf die telefonische Anfrage bei der zuständigen Sachbearbeiterin des Jobcenters und den Hinweis, dass dieses Vorgehen offensichtlich rechtswidrig sei, erhielt Jakobeschky die obige Antwort, die mit rechtsstaatlicher Verwaltung tatsächlich nichts mehr zu tun hat. 

Und es kam noch besser: Die Einhaltung des zulässigen Verfahrens (die Einzahlung auf dem Konto als Einmaleinkommen zu berücksichtigen und einen entsprechenden Erstattungsbescheid zu erlassen) sei zu aufwändig. Außerdem wisse man nicht, wann das Jobcenter dann überhaupt die Leistung zurück erhalten würde. 

Der Jobcenter-Mitarbeiterin erschien es deshalb als angemessenes Mittel, die komplette Leistung für den Folgemonat einfach mal einzubehalten, um so “den Bürger zu erziehen”. 

Die Grundsicherungsbeauftragte greift ein

Erst nachdem Jakobeschky mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Sozialgericht gedroht hat, wurde das ALG II schließlich doch noch ausgezahlt. 

Gestartet wurde diese neue Funktion in der Region Ost ursprünglich als Projekt. Dabei wurden interessierte Verwaltungsangestellte, also Nichtjurist*innen, zunächst für den Bereich der Grundsicherung (ALG II und Sozialhilfe) rechtlich umfangreich geschult und weitergebildet. 

Sie haben dann nach und nach entsprechende Verfahren in ihren Büros geführt, bis hin zur Übernahme eines vollständigen Dezernates speziell für Grundsicherungsverfahren. 

Da das Projekt “Grundsicherungsbeauftragte” sowohl von den teilnehmenden Verwaltungsangestellten als auch von den betreuten Mandant*innen durchweg als positiv eingeschätzt wurde, wird es nach der 2-jährigen Befristung seit Anfang 2014 unbefristet weitergeführt. (sb,DGB)

18.10.2014

Jobcenter OSL - Sanktionsandrohung gegen Schüler

"Und wenn du denkst, dümmer geht es nicht …"

von Rechtsanwalt Thomas Lange,
veröffentlicht am 12.10.2014 auf www.gegen-hartz.de

Dann kommt das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz (OSL) und verlangt, unter Androhung von Sanktionen, von schulpflichtigen Kindern Bewerbungen auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, im Umkreis von 50 km um den elterlichen Wohnsitz.

Und weil Kinder oftmals noch unkritischer als deren Eltern sind, wird die Verpflichtung des Kindes auch gleich mal in einer Eingliederungsvereinbarung fixiert.
Verstößt das Kind gegen diese Pflicht, werden die Leistungen gleich mal ganz eingestellt.
 
Die „Vereinbarung“ ist selbstverständlich ohne die Unterschrift der Eltern unwirksam und wenn den Eltern solch ein Blödsinn vorgelegt wird, sollten sie sich erinnern, dass es ihre erste und wichtigste Aufgabe ist, die Kinder vor allen Gefahren zu beschützen. Die 100 %ige Sanktionierung der Kinder stellt wohl so einen Schaden dar, vor dem die Eltern ihre Kinder in jedem Fall zu bewahren haben. Ich kann daher nur allen Betroffenen (und deren Eltern) nochmals dringend anraten:


Finger weg von jeglichen Eingliederungsvereinbarungen

 
Es gibt für die Betroffenen überhaupt keinen Grund, die vom Jobcenter vorgelegten „Vereinbarungen“ zu unterschreiben.
Das Jobcenter verpflichtet sich in diesen „Vereinbarungen“ praktisch zu Nichts. Die Pflichten treffen allein den Hilfebedürftigen. Selbstverständlich wird jeder Betroffene alles tun um aus diesem unsinnigen Hartz-IV-System aussteigen zu können; aber warum sollte man der Behörde, durch Unterzeichnung der „Vereinbarung“, die Möglichkeit der Leistungskürzung geben, falls mal etwas nicht so klappt, wie man es selbst erwartet hat?
 
Viele Betroffene glauben, sie müssten diesen Unfug unterschreiben, weil das Jobcenter Ihnen sonst die Leistungen komplett einstellt.
 
Sollte Ihnen derartiges von einem Mitarbeiter des Jobcenters angedroht werden, bitte ich Sie, mir dies mitzuteilen. Die Ankündigung der Leistungseinstellung bei Verweigerung der Unterschrift ist ein Straftatbestand und wird zur Anzeige gebracht!
(Rechtsanwalt Thomas Lange, Lübbenau, info@rechtsanwalt-grossraeschen.de)