Die Bundesregierung muss im Juli einen aktuellen Regelsatz-Bericht
vorlegen: Eine wissenschaftliche Studie weist nach, die Regelleistungen sind
verfassungswidrig und zu gering berechnet
Das
Bundesverfassungsgericht hat die schwarz-gelbe Bundesregierung in seinem Urteil
vom Februar 2010 dazu verpflichtet, bis zum 1. Juli 2013 einen wissenschaftlich
fundierten Bericht vorzulegen, indem nachvollziehbar dargelegt ist, wie der Hartz IV Regelsatz für
Erwachsene und Kinder berechnet wird.
Voraussichtlich am kommenden Mittwoch wird
sich die Bundesregierung im Kabinett zusammenfinden, um den Bericht über die
Weiterentwicklung der Methodik für die Ermittlung der Regelsätze zu beraten. Das
jedenfalls berichten Regierungskreise gegenüber der Süddeutschen
Zeitung.
Nach dem Hartz IV Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte
sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, einen solchen Bericht der
Öffentlichkeit vorzulegen. Dieser speist sich aus zwei aktuellen
Forschungsarbeiten die jeweils vom Institut für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit sowie von der Ruhr-Universität in
Bochum erstellt wurden.
Beide Berichte sollen ebenfalls begleitend zu dem
Bericht der Regierung am ersten Juli 2013 veröffentlicht werden, wie es in der
Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf Anfrage der SPD-Abgeordneten Petra
Ernstberger heißt.
Die Höhe der Hartz IV Regelleistungen wird anhand der
Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) rechnerisch ermittelt. Diese zeigen
zum Beispiel, für was und wie viel die Menschen in Deutschland Geld ausgeben.
Die Wissenschaftler Irene Becker und Reinhard Schüssler haben bereits für die
Hans-Böckler-Stiftung die derzeitigen Regelleistungen nachberechnet. Dabei kamen
sie zu dem Ergebnis dass „der Regelsatz für einen Singel-Haushalt im Jahre 2010
um mindestens 27 Euro steigen hätte müsse.“
Diese Berechnung folgt jedoch der
umstrittenen regierungsamtlichen Berechnung, die nach wie vor von zahlreichen
Experten als „nicht fundiert“ abgelehnt wird. Nach Meinung der Forscher habe die
Bundesregierung auch nach dem Verfassungsurteil in Karlsruhe wieder gegen die
Verfassung verstoßen.
Unter Berücksichtigung der gesetzlich
vorgeschriebenen Anpassung an die Lohn- und Preisentwicklung würde der Regelsatz
in diesem Jahr dann bei rund 407 Euro liegen - statt der momentanen 382 Euro.
Damit stehe "aus gesellschaftspolitischen, möglicherweise auch unter
juristischen Aspekten" weiter infrage, ob die Höhe der Grundsicherung ausreicht.
Den Ausgangspunkt der Regelsatzbestimmung bilden die vom Statistischen
Bundesamt zuletzt 2008 erhobenen monatlichen Lebenshaltungskosten bestimmter
Haushaltstypen mit niedrigen Einkommen, ohne Wohn- und Heizkosten.
Allerdings
wird von den statistisch ermittelten Werten eine Reihe von Einzelbeträgen
abgezogen, die der Gesetzgeber für "nicht regelsatzrelevant" hält, etwa Ausgaben
für Tabakwaren,
Benzin, Reisen oder Gastronomiebesuche.
Bei der Neuberechnung kamen weitere
Abschläge dazu, etwa für Alkohol, Blumen oder Zimmerpflanzen - mit dem Effekt,
dass das Ergebnis der Regelbedarfsermittlung um etwa 13 Euro geringer ausfiel
als früher, zeigt die Wirtschaftsforscherin.
Allerdings haben nicht nur
neue Abzüge eine substanzielle Erhöhung der Grundsicherung verhindert. Auch die
Bezugsgruppe hat der Gesetzgeber verändert. Bei den Alleinstehenden zählten 2011
nicht mehr die unteren 20 Prozent, sondern nur noch die unteren 15 Prozent der
Haushalte dazu.
Real liegt die obere Einkommensgrenze der Referenzgruppe nun um
neun Prozent oder rund 82 Euro niedriger.
Damit, so Becker, "wurde also eine
deutlich ärmere Gruppe für die Bedarfsermittlung maßgeblich" als nach den früher
angewandten Regeln. Dies habe eine Verminderung des errechneten Regelbedarfs um
weitere 11 Euro zur Folge.
Auch dies lasse sich "als neuartige ,freihändige',
nicht fundierte Entscheidung des Gesetzgebers" interpretieren, urteilt die
Wissenschaftlerin. (sb)
gefunden auf www.gegen-hartz.de
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