Den Anschiss eines Vorgesetzten bei der Arbeitsagentur lässt man in "tadelloser Haltung" über sich ergehen
Quelle: gegen-hartz.de
Hartz IV Hilfsbedürftige, die lieber mit einer Begleitperson
ihres Vertrauens zu “ihrer” Behörde gehen, haben eindeutig das Recht dazu: im
Paragraphen 13, Sozialgesetzbuch X, ist das eindeutig geregelt, so in den
Absätzen 1 und 4 des betreffenden Paragraphen.
Es steht den Sachbearbeitern in
den sogenannten „Jobcentern“ nicht zu, diese Tatsache irgendwie abfällig zu
kommentieren oder sogar dieses Recht in Zweifel zu ziehen.
Die Offenbacherin Ellen Vaudlet, die seit langem Hartz
IV-Betroffenen hilft, schildert in ihrem folgenden Text, dass sich
Hilfsbedürftige wie BegleiterInnen allerdings auf einiges gefasst machen
müssen, wenn sie dieses klare Recht in Anspruch nehmen.
Manche
“SachbearbeiterInnen” leisten sich Entgleisungen der schlimmsten Art. Ihnen
scheint nicht zu genügen, dass Hilfsbedürftigkeit eh voller Demütigungen ist.
Sie müssen auch ihrerseits, zusätzlich noch, die Hilfsbedürftigen demütigen.
Mit höchst überflüssigen Kommentaren von zutiefst unterirdischem Niveau.
Vorweg: Ich bin zornig, sehr zornig sogar! Es ist mir daher
völlig egal, ob sich “irgendein” Mitarbeiter oder Honorartätiger der
MainArbeit, der Hartz-IV-Behörde hier in Offenbach, jetzt auf den Schlips
getreten fühlt, denn mein Zorn richtet sich nicht gegen diejenigen, welche
rechtskonform handeln. Diesen sage ich: Ihr seid nicht gemeint, wenngleich ich
im Anschluss die verallgemeinernden Begriffe wie „Ihr“ oder „Euch“ verwenden
werde.
Könnt oder wollt Ihr nicht begreifen, was ein „Beistand“
ist? Ihr wisst, worum es geht: dass Ihr wieder einmal versucht habt,
Hilfsbedürftigen das Recht zu nehmen, mit einem Beistand bei Euch zu
erscheinen. Wisst Ihr nicht, was ein „Beistand“ ist? Ebenso, dass ein Beistand
zuzulassen ist, nahezu immer, von ganz wenigen Ausnahmetatbeständen abgesehen?
Mit Verlaub, Euer selbstherrliches und im Höchstmaße
arrogantes Verhalten kotzt mich mittlerweile nur noch an.
Es ist aber auch beschämend, und zwar ausschließlich für
Euch selbst! Egal, wie man Euer Gebaren auch einordnet!
Woran also liegt es, dass selbst ein an Eindeutigkeit und
Klarheit kaum zu übertreffender Paragraphen – § 13 SGB X in schöner
Regelmäßigkeit mißachtet wird? Erklärungen fallen mir einige ein:
Variante 1: Unbedarftheit
Ihr, die Ihr “das Gesetz” umsetzt, seid tatsächlich völlig
unbedarft in dem, was Ihr tut. Wenn Ihr aber keinerlei – nicht einmal marginale
– Kenntnisse über die Rechte der Leistungsberechtigten nach Sozialgesetzbuch II
(SGB II) habt, wieso erdreistet Ihr Euch dann, Euch über genau diese Rechte
hinweg setzen zu wollen? Hier möchte ich ausnahmsweise Dieter Nuhr zitieren:
“Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!”
Variante 2: BrainFuck de Luxe.
BrainFuck de Luxe. Die stetige (mediale) Gehirnwäsche hat
Euren Geist derart vernebelt, dass Ihr nicht einmal im Ansatz auf die Idee
kommt, ein Betroffener des SGB IUI und/oder dessen Beistand könnte (politisch)
gebildet sein, seine spärlichen Rechte kennen und diese auch einfordern.
Leistungsbezug = grenzdebil, so könnte dann Eure Einstellung entsprechend
lauten. Sollte dies die Erklärung sein, dann ist dies Menschenverachtung pur.
Und Ihr merkt es nicht einmal.
Variante 3: Bösartigkeit.
Ihr habt einfach Spaß daran, Menschen zu demütigen und zu
verunsichern. Es gefällt Euch, Eure mickrige Macht zu demonstrieren. Für Euch
sind “Hartzer” ohnehin keine wertvollen Mitglieder mehr in unserer
Gesellschaft. An “denen” darf man sich getrost abarbeiten, an diesem elenden
Schmarotzerpack. Dies als Erklärung für Euer Verhalten anzunehmen, ist die
unschönste aller Varianten. Ausschließen kann ich sie leider nicht.
Eure Respektlosigkeit ist widerlich!
Daher jetzt kurz und
bündig im Klartext, gerichtet an alle Mitarbeiter und Honorarkräfte mit
Doktortitel, welche (noch immer erfolglos) sich gegen das Hinzuziehen eines
Beistands “wehren”:
Zu unterstellen – mal mehr, mal weniger subtil – ein
Betroffener sei ein “Muttersöhnchen”, weil der Beistand die eigene Mutter ist,
ist eine bodenlose Frechheit! Der Betroffene kennt seine Rechte und nimmt sie
wahr, punktum!
Scheinheilig nachzufragen, ob der Beistand die “Betreuung”
sei, ist entweder schiere Blödheit oder bewusste Provokation! Betroffene haben
einen Rechtsanspruch auf das Hinzuziehen eines Beistands, punktum! Sprüche wie
”Sie sind ein erwachsener, junger Mann, wieso wollen Sie eine Begleitung?”
gehören in die Abteilung verbaler Sondermüll!
Dies gilt auch für alle ähnlich lautenden Einlassungen und
Fragen wie “Haben Sie Angst, alleine zu kommen?” oder “Brauchen Sie jemanden an
Ihrer Seite? Sie sind doch ein Mann!” Betroffene müssen sich vor Euch für die
Wahrnehmung Ihrer Rechte niemals rechtfertigen, punktum!
Ein solches Verhalten, völlig unabhängig vom Warum, ist in
jeder Hinsicht beschämend. Und es offenbart Euer noch viel beschämenderes
Menschenbild. Noch dazu sorgt es von der ersten Sekunde an für eine derart
schlechte Stimmung, dass ein sachliches Gespräch danach in aller Regel nicht
mehr möglich ist. Auf diese Art sorgt Ihr – bewusst? – dafür, dass sich die
Wahrscheinlichkeit eines Eklats vervielfacht. Kommt es dann zum Eklat, ist das
Wehgeschrei groß. Und der Schuldige steht auch gleich fest: Es ist natürlich
der Erwerbslose. So kann man natürlich auch für “sich selbst erfüllende
Prophezeihungen” sorgen. Wer nichts zu verbergen hat, der scheut auch keinen
Beistand!
Es gibt genügend Mitarbeiter innerhalb der MainArbeit, die
das Recht des Betroffenen auf einen Beistand ohne vorheriges Gezeter
respektieren. “Witzigerweise” sind das genau die Mitarbeiter, mit denen
konstruktive/sachliche Gespräche möglich sind, die sich noch keinen Namen
gemacht haben in Bezug auf rüdes Verhalten, versuchte Rechtsbeugung etc. Das
lässt tief blicken.
Werdet endlich professionell, verflixt und zugenäht! Eure
lächerlichen Versuche, die wenigen verbliebenen Rechte der Betroffenen zu
atomisieren, führen zu nichts – außer zu Frust. Diejenigen, die um ihre Rechte
wissen, werden sich diese ohnehin nicht nehmen lassen! Da könnt Ihr noch so
sehr die Backen aufblasen! Da könnt Ihr auch noch weitere Demütigungsversuche
starten und (vermutlich) reichlich angepisst sein darüber, dass diese
Betroffenen nicht untertänigst und unterwürfigst gehorchen.
Ihr verschwendet – nicht nur Eure – Lebenszeit und Energie.
Und wofür? Nicht einmal Streicheleinheiten fürs Ego fallen für Euch ab, im
Gegenteil! Ganz im Ernst: Ist ein derartiges Einbringen persönlicher
Befindlichkeiten nicht im Höchstmaß unprofessionell? Glaubt Ihr wirklich, da
nimmt man Euch noch ernst? Denkt mal über Eure eigene “Außenwirkung” nach,
vielleicht hilft das.
Denn an Eure nicht vorhandene Empathie gegenüber
Erwerbslosen appelliere ich schon lange nicht mehr. Ich habe dazu gelernt! Seid
auch Ihr lernfähig?
(Artikel: Ellen Vaudlet, Vorspann: Holdger Platta)
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