Quelle: www.gegen-hartz.de
Zur Förderung der Familien, bei denen sich der
Kinderfreibetrag nicht auswirkt, hebt die Bundesregierung das Kindergeld in
gleichem Verhältnis für 2015 und 2016 an. Außerdem steigt der Kinderzuschlag ab
dem 1. Juli 2016. Hartz IV Bezieher gehen allerdings faktisch mal wieder leer
aus.
Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag
Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 8.354 Euro und steigt
2015 um 118 Euro und 2016 um weitere 180 Euro. Der Kinderfreibetrag beträgt
momentan 7.008 Euro und steigt 2015 um 144 Euro und 2016 um weitere 96 Euro.
Diese Freibeträge sollen sicher stellen, dass der Staat das Einkommen für den
notwendigen Lebensunterhalt von Erwachsenen und Kindern nicht besteuert.
Kindergeld und Kinderzuschlag
Außerdem erhöht die Bundesregierung das Kindergeld
rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 um vier Euro pro Monat und ab 1. Januar 2016
um weitere zwei Euro pro Monat. Ab 1. Juli 2016 soll der Kinderzuschlag um 20
Euro pro Monat erhöht werden.
Kindergeld wird bei Hartz IV angerechnet
Während alle Eltern von den Kindergeld-Erhöhungen
profitieren, gehen diejenigen leer aus, die es eigentlich am Meisten benötigen.
Das Kindergeld wird zu 100 Prozent an die Hartz IV-Zahlungen angerechnet. Das
heißt, jede Erhöhung mindert nur den ALG II-Bezug. (sb)
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