Trotz schwerer
Herzerkrankung zwang ein Jobcenter zur Arbeitsaufnahme: Schon am zweiten
Arbeitstag erlitt der Betroffene einen Herzinfarkt
Immer wieder
hatte der 48jährige Hartz-IV Bezieher Paul M. seiner Jobcenter-Sachbearbeiterin
gesagt, dass er aus gesundheitlichen Gründen keine Arbeitstätigkeiten
verrichten könne. Herr M. durchlebte bereits zwei schwerwiegende
Herzinfarkte.
Doch seine Sachbearbeiterin
befand, leichte Tätigkeiten wie Fegen oder Zupfen von Unkraut, das können auch
Sterbenskranke. Doch schon am zweiten Arbeitstag erlitt Herr M. einen
Herzstillstand. Der Sachbearbeiterin droht nun eine Strafanzeige.
Trotz schwerer Herzerkrankung Zwang zur Arbeitsaufnahme
Herr M. ist zu
100 Prozent schwerbehindert und hatte bereits zwei Herzinfarkte. Im
Jobcenter-Essen-Nord wurde ihm dennoch ein Jobangebot unter Androhungen von
Sanktionen unterbreitet. Für vier Stunden pro Tag solle er Arbeiten wie Fegen
und Unkraut zupfen verrichten.
Herr M.
versuchte seiner Sachbearbeiterin Frau K. verständlich zu machen, dass er
hierfür gesundheitlich nicht in der Lage ist. Er berichtete von dem erst
kürzlich durchlittenen zweiten Herzinfarkt. Selbst leichte Tätigkeiten können
für ihn tödlich sein, mahnte M gegenüber der Frau. Sein Hausarzt hatte extra
einen Bericht geschrieben und auf die gesundheitliche Situation aufmerksam
gemacht. All das nahm die Sachbearbeiterin zwar zur Kenntnis, verwies aber auf
die Empfehlungen des hauseigenen ärztlichen Dienst.
Der Ärztliche
Dienst hatte Herrn M. im Februar 2013 untersucht und danach behauptet, Herr M.
könne leichte bis mittelschwere Arbeitstätigkeiten ausüben. Für die
Jobcenter-Mitarbeiterin stand damit fest, dass für eine Arbeitsvermittlung
nichts im Wege steht. Herr. M bestätigte den Willen zum Arbeiten, allerdings
benötige er noch etwas Zeit zur Gesundung, da der letzte Infarkt noch nicht
lange her sei. Doch Frau K. drängte zur Arbeitsaufnahme. Wenn er die Arbeit
nicht annehme, drohen „rechtliche Konsequenzen“, sprich Kürzungen der Hartz
IV-Leistungen.
Aus Angst vor Hartz IV-Kürzungen unterschrieben
Weil Herr M. Angst vor den Sanktionen hat, unterschrieb er unter Vorbehalt die
Eingliederungsvereinbarung. Kurze Zeit später trat er den Arbeitsdienst an.
Schon am zweiten Tag berichtete Herr M. über schwerwiegende Symptome wie
Schmerzen im linken Arm. Er schaffte noch gerade so den Weg zum Vorarbeiter um
ihm zu sagen, dass er gleich einen Herzinfarkt erleide. Kurz darauf erlitt Herr
M einen Herzstillstand. Der alarmierte Notarzt konnte Herrn M. wieder
reanimieren. Wäre es dem Arzt nicht gelungen, so wäre der erzwungene
Arbeitsdienst eine Hartz IV Vermittlung in den Tod. (sb)
gefunden auf www.gegen-hartz.de
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