Die staatliche Entmündigung von Hartz IV-Beziehern hört selbst vor dem
Krankenbett nicht mehr auf. Ein neue interne Weisung der Bundesagentur für
Arbeit (BA) an die Jobcenter fordert nun die Sachbearbeiter dazu auf, erkrankte
Hartz IV-Betroffene „stärker und häufiger zu kontrollieren“.
So sollen die Mitarbeiter „begründbaren Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit“ nachgehen und sogar die Hartz IV-Leistungen kürzen. Dabei sollen die Sachbearbeiter erneut ihre rechtlichen und fachlichen Kompetenzen überschreiten und augenscheinlich „Götter in Weiß“ spielen.
Offener Rechtsbruch um den Druck zu
erhöhen
Es ist mal wieder ein starkes Stück, was da aus dem Hause der
Bundesagentur für Arbeit stammt. Glaubte die Bundesbehörde noch vor einigen Jahren selbst Polizei spielen zu dürfen, sollen
die Behördenmitarbeiter nun ärztliche Kompetenzen übernehmen und erkrankte Hartz
IV Bezieher schikanieren. Vermutet der Sachbearbeiter, dass der Betroffene
„nicht krank“ sei, sollen die Hartz IV-Leistungen willkürlich gekürzt werden.
Laut eines Zeitungsberichts gebe ein siebenseitiges Papier „mit fachlichen Hinweisen“ konkrete Hinweis, wie angebliche „Blaumacher“ zu erkennen seien. Demnach sollen die Sachbearbeiter auf folgende Begebenheiten oder Situationen achten:
Arbeitslosengeld II Bezieher, die sich
- "auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer" krankmelden,
- häufig am Beginn oder am Ende einer Woche krank sind,
- Einladungen zu Meldeterminen beim Jobcenter wegen Krankheit zu versäumen,
- nach einem Streit mit einem Sachbearbeiter im Jobcenter seine Abwesenheit ankündigen
- oder am Ende eines Urlaubs krank werden.
Weiter heißt es in der BA-Weisung [60 KB] , die der Redaktion vorliegt:
"Die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person zeigt wiederholt Arbeitsunfähigkeit an bzw. legt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor nach Einladung zu einem Meldetermin, nach Angebot oder Abbruch einer Maßnahme, nach einer Auseinandersetzung mit dem persönlichen Ansprechpartner, in der sie ihre Abwesenheit angekündigt hat, oder nach einer Weigerung, Urlaub zum gewünschten Termin zu gewähren, zum Ende ihres Urlaubs oder im unmittelbaren Anschluss daran, nach Zugang eines Vermittlungsvorschlags."
Ärztliche Atteste sollen
angezweifelt werden
Werde seitens des Erkrankten ein ärztliches Attest
vorgelegt, sollen die Jobcenter-Mitarbeiter laut Zeitungsberichten „genauer
hinsehen“. Läge ein Verdacht auf „eine möglicherweise vorgeschobene Erkrankung
vor“, sollen die Sachbearbeiter den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
(MDK) einschalten. Dieser Dienst soll dann den erkrankten Hartz IV-Bezieher
erneut untersuchen. Diese Untersuchung solle „zur Not auch in dem Zuhause des
Betreffenden“ stattfinden. Nicht selten entscheidet der MDK auch „ohne
Untersuchung nach Aktenlage“. (sb)
gefunden auf www.gegen-hartz.de
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