Nimmt das Jobcenter Peine auch den Tod eines „Kunden“ in kauf?
Wie die Hartz4-Plattform erfuhr, erhält die Behörde nach 9 Monate langer
Leistungs-Verweigerung jetzt Rückendeckung von der 52. Kammer des Sozialgerichts
Braunschweig für die Unterstellung, der Kläger sei nicht in der Wohnung
wohnhaft, in der er seit Jahren lebt
Das Jobcenter Landkreis Peine scheint
mutmaßlich an einem sogenannten Kunden auszuprobieren, wie lange ein Mensch in
der Lage ist , ohne jeglichen Lebensunterhalt überleben zu können. Vor 9 Monaten
stelle die Behörde die Leistungen ein mit der Begründung, anonyme Anrufer hätten
dem Jobcenter erklärt, der Hartz IV-Berechtigte wohne überhaupt nicht in seiner
Wohnung.
Mietvertrag, Meldebescheinigung und sogar eiderstattliche
Erklärungen halfen nichts - das Amt blieb bei seiner Behauptung, der
Antragsteller wohne in einem anderen Zuständigkeitsbereich - und deshalb sei man
für Hartz IV-Leistungen nicht zuständig. Nach neunmonatigem Kampf durch
unzählige Widerspruchs-, Sozialgerichts- und Landessozialgerichtsverfahren gibt
jetzt die 52. Kammer des Sozialgerichts Braunschweig dem Jobcenter Rückendeckung
für seine Unterstellung - entgegen einer erdrückenden
Gegenbeweislage.
Anonymer „Hinweis“: Jobcenter Landkreis Peine stellt
Hartz IV-Leistungen ein
Anfang August 2012 nimmt plötzlich das Jobcenter
unerwartet nach einem Monat seinen bis einschließlich Januar 2013 bereits
bewilligten Leistungsbescheid gegenüber einem „Kunden“ aus einer Umlandgemeinde
von Peine zurück. Man habe, so die Begründung, durch anonymen telefonischen
Hinweis erfahren, dass der Betreffende gar nicht in seiner Wohnung wohne.
Deshalb sei man nicht örtlich zuständig und auch nicht zur Leistung
verpflichtet. Ab 1. September 2012 werde man die Zahlung einstellen. Unmittelbar
danach hat das Jobcenter auch die Krankenversicherung abgemeldet.
Die
Mutmaßung der Behörde der Bundesagentur für Arbeit, der Leistungsberechtigte
wohne nicht in seiner eigenen Wohnung sondern bei einer Bekannten in einer
anderen Gemeinde, mit der er dort angeblich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, war dem
„Kunden“ von mehrfach wiederholten Versuchen so vertraut, dass er sie zunächst
nicht weiter ernst nahm.
Bereits fünf Jahre zuvor hatte das Jobcenter Peine
schon einmal versucht, sich mit dieser fadenscheinigen Behauptung aus seiner
Zahlungspflicht heraus zu stehlen - erfolglos. Denn das Sozialgericht
Braunschweig schob dem rasch einen Riegel vor.
Auch die Erfahrung, dass
das Jobcenter abermals einen Leistungsstopp im Frühsommer 2012 wiederholte,
schien zunächst kein Anlass zur Besorgnis zu sein. Denn die Zahlung wurde
unverzüglich nachgeholt, nachdem eine Meldebescheinigung vorgelegt worden war.
Dieses Mal aber schien das Jobcenter - nach mehrfachen Anläufen - ernst
machen zu wollen mit seinem Bemühen, die Kasse der Behörde zulasten desjenigen
zu schonen, dessen Leistungsberechtigung es übrigens bis dahin und auch lange
danach überhaupt nicht bestritten hatte.
55. Kammer des SG
Braunschweig stellt Rechtswidrigkeit fest
Zunächst hat der Kläger Ende
August 2012 guten Grund, zu glauben, dass er - wenn schon nicht im Jobcenter
Peine so doch beim Sozialgericht Braunschweig sein Recht bekommt. Dort weist die
55. Kammer die Leistungseinstellung zurück, die das Jobcenter in eigenmächtiger
Umgehung der gesetzlichen Verfahrensschritte von jetzt auf gleich gegen der
Kläger erlassen hatte.
Bald jedoch bekam sein Glaube an die Gerichtsbarkeit
deutliche Risse. Die Behörde jagte ihn in der Folge nämlich durch so zahlreiche
Widerspruchsverfahren, dass er als juristischer Laie fast die Übersicht verlor.
Die hatten - wenn er sich nicht mit der totalen Leistungseinstellung abfinden
wollte - zur Folge, dass er zahlreiche Klagen beim Sozialgericht einreichen
musste. Zeitweise liefen mindestens sechs Verfahren parallel.
Was für ihn die
Sache noch doppelt schwer machte, war der Umstand, dass seine Klagen im
Braunschweiger Gericht fünf unterschiedlichen Kammern zugeordnet wurden, sodass
er fünf verschiedenen Richtern immer wieder aufs Neue sämtlich Beweise vortragen
musste - ohne dass der eine vom Kenntnisstand des anderen Richters
wusste.
52. Kammer des SG Braunschweig schließt sich Unterstellungen
des Jobcenters an
Im Januar 2013 scheint die überbordende Flut an
Widerspruchsverfahren im Jobcenter und Aktenzeichen beim Sozialgericht
Braunschweig eine Wende zu nehmen, die dem Kläger Hoffnung gibt, endlich nach
bald fünf Monaten Licht am Ende der Leistungsverweigerung zu sehen. Dass
Sozialgericht fasst sämtliche Klagen in der Hand eines einzigen Richters
zusammen. Jedoch abermals vergehen Monate ohne einen einzigen Cent zum Leben.
Dabei hatte der Kläger in allen laufenden Verfahren mit zahlreichen
Stellungnahmen und Beweisdokumenten zweifelsfrei begründen können, dass er dort
wohnt, wo er seit vielen Jahren bereits lebt und ordnungsgemäß gemeldet
ist.
Beweise und eidesstattliche Erklärung interessieren weder
Jobcenter noch Sozialgericht
Dem Sozialgericht Braunschweig - wie zuvor
bereits dem Jobcenter - wurde eine Meldebescheinigung vorgelegt und ebenso der
Mietvertrag für die Wohnung sowie auch eine mit Kündigungsandrohung verbundene
Aufforderung seines Vermieters, die offenen Mieten endlich nachzuzahlen. Auch
hat er eine eidesstattliche Versicherung
der angeblichen Lebenspartnerin zur Gerichtsakte gegeben, in der diese - in
Kenntnis der Strafbarkeit einer Falschaussage - erklärt, dass der Kläger weder
bei ihr wohne noch in einer Lebensgemeinschaft in ihrer Wohnung mit ihr zusammen
lebe. Selbst deren schriftliche Aufforderung, sie nicht weiterhin mit
Falschzustellungen an ihre statt des Klägers Adresse zu belästigen, fand weder
bei der Behörde noch beim Sozialgericht Gehör.
Vorrang für die Interessen des Jobcenters - Sozialgericht etwa
befangen?
Vielmehr hat sich jetzt offensichtlich die 52. Kammer des
Braunschweiger Gerichts auch auf die Seite der beklagten Behörde gestellt. Mit
aktuellen Ankündigungen stützt der Richter den Versuch des Jobcenters, dass der
Kläger angeblich nicht im Landkreis Peine sondern in Hildesheim wohne. Deshalb
teilt er dem Kläger mit, dass er beabsichtige, sämtliche Verfahren nach nunmehr
9 Monaten an das Sozialgericht Hildesheim zu verweisen.
Dabei stützt er sich auf
fadenscheinige Begründungen vom Jobcenter. Da war angeblich - man kann nur
mutmaßen wie das geschehen konnte - plötzlich wie durch Geisterhand jahrelang
der Meldevermerk bei der Meldebehörde gelöscht, ohne dass der Betreffende jemals
aus seiner Wohnung ausgezogen ist oder sich in eine andere Wohnung umgemeldet
hätte.
Und aktuell erklärt dieselbe Behörde gegenüber dem Gericht, dass sie ihn
bei einer unangemeldeten Kontrolle - warum darf man ebenfalls nur mutmaßen -
nicht angetroffen habe und außerdem sein Auto nicht vor der Tür gestanden habe.
Weshalb die Meldebehörde ein Auto vermisst, welches der Betreffende seit
mittlerweile drei Jahren schon gar nicht mehr besitzt, bleibt ihr Geheimnis.
Den
Richter aber überzeugt das. Eine entsprechende Kontrolle habe die Meldebehörde
auch 2008 schon einmal vorgenommen, was beweise, dass der Kläger auch in der
Zwischenzeit nicht dort gewohnt habe.
Problemlösung: Verschiebebahnhof
Jobcenter Peine nach Jobcenter Hildesheim
Inzwischen war der Hartz
IV-Berechtigte so sehr erkrankt, dass für längere Zeit nur noch die Methode
strikte Bettruhe helfen konnte - denn Arzt
und Medikamente gibt es bekanntlich nicht mehr bei fehlendem
Krankenversicherungsschutz. In dieser Zeit konnte er auch seinen Briefkasten
nicht leeren, sodass er nichts von einer Antwortfrist des Sozialgericht erfuhr,
innerhalb der er zur Verweisung an das Hildesheimer Sozialgericht hätte Stellung
nehmen sollen.
Unmittelbar darauf - ohne die zumeist übliche Erinnerungs-Frist -
fällte das Gericht seinen Beschluss, alle noch anhängigen 5 Klagen nach
Hildesheim zu verweisen. Unübersehbar die Absicht, die Akten vom Tisch zu
bekommen. Und es bedarf keines Orakels, um zu prognostizieren, dass Peine dann -
wie lange beabsichtig - den Kläger ebenfalls nach Hildesheim schicken wird und
die dort sagen dürften: „Wir sind nicht zuständig. Bei uns wurde kein Hartz IV-Antrag gestellt.“ Und dann?
Ab unter die Brücke? Das Konto ist bereits gekündigt und die Wohnungskündigung
wird zwangsläufig folgen.
Warum allerdings der Jobcenter-„Kunde“ sich
derartigen Nerven, Krankheit und möglicherweise das Leben riskierenden Strapazen
hätte unterziehen sollen, wenn es doch viel einfacher gewesen wäre, gleich in
Hildesheim Leistungen zu beantragen - wenn er dort tatsächlich wohnte -, bleibt
das Geheimnis des Jobcenters Landkreis Peine und der 52. Kammer des
Sozialgerichts Braunschweig.
Dass das Braunschweiger Sozialgericht mit seinen
Gerichtsentscheidungen insbesondere gegen das Grundsatzurteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 2005 (1 BvR 569/05) verstoßen hat, sei
nicht ganz nebenbei bemerkt. Die Verfassungsrichter verfügten dort nämlich
unmissverständlich:
„Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die
Grundrechte des Einzelnen stellen“ - und zwar bereits in den vorausgehenden
Eilverfahren, die hier allesamt zurückgewiesen wurden.
Wird das Ende
aller Kräfte bei Hartz IV-„Kunden“ in kauf genommen?
Wie die
Hartz4-Plattform jetzt erfahren hat, ist der Jobcenter-„Kunde“ nach dem
zurückliegenden, bald 10 Monate währenden Martyrium ohne jeglichen
Lebensunterhalt - bei dem inzwischen auch die Hilfe-Quellen seiner Freunde
versiegt sind - mittlerweile fast am Ende seiner Kräfte.
„In was für einem
Sozialstaat leben wir eigentlich“, fragt Hartz4-Plattform-Sprecherin, Brigitte
Vallenthin, „der aus Gründen offensichtlicher Kosteneinsparung Menschen
willkürlich derart schikaniert und in Not bringt, dass jemand wie der Betroffene
- keineswegs ein Einzelfall! - kürzlich bei schwerer Bronchitis und
Magen-Darm-Grippe keinen Arzt aufsuchen oder wenigstens Medikamente kaufen
konnte, weil er durch die Arbeitsagentur von der Krankenversicherung abgemeldet
wurde - und ganz aktuell sogar deshalb nicht den Zahnarzt für Kontrolle und
Stempel im Bonusheft sowie wegen einer dringend nötigen Wurzelbehandlung
aufsuchen kann? Unsere Bürgerinitiative ist in großer Sorge, wie lange der
48-Jährige das noch aushalten und überleben kann.“ (Hartz4-Plattform,
Wiesbaden)
gefunden auf www.gegen-hartz.de